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CAAA-Zertifikate für Werbeagenturen


Offizielle Garantie für Agentur-Qualifikation

Seit Anfang 2000 wird in Österreich das Gütesiegel „CAAA“ (die Abkürzung steht für: Certified Austrian Advertising Agency) verliehen. Zumal das Gewerbe „Werbeagentur“ seit 1997 an keine Prüfung mehr gebunden ist, hat der Fachverband Werbung und Marktkommunikation ein Gütesiegel geschaffen, das fachliche Qualifikation und berufliche Praxis garantiert.

Orientierungshilfe für Auftraggeber

Das CAAA-Zertifikat wird im Burgenland seit 2004 verliehen. Grundsätzlich können nur selbstständige Unternehmer zertifiziert werden, die mindestens fünf Jahre in leitender Funktion in der Kommunikationsbranche tätig sind. Über die Vergabe des CAAA-Gütesiegels entscheidet eine unabhängige Zertifizierungskommission nach dem Prinzip der Einstimmigkeit. Wer das Gütesiegel erlangen will, muss entweder die Befähigungsprüfung für Werbeagenturen abgelegt haben (bis Mitte 1997 obligatorisch) oder eine einschlägige Ausbildung absolviert haben (Werbeakademie, Wirtschaftsstudium, u.a.). Das WIFI Burgenland bietet seit 2004 eine sechsmonatige Ausbildung zum „FV-Diplomkommunikationskaufmann/frau“ an, welche als CAAA-Qualifikation anerkannt wird.

Diplomprüfung oder fachliche Ausbildung

Standesregeln stellen sicher, dass die Werbung nicht gegen moralische und ethnische Werte verstößt. Diese Regeln - der „Code d‘Athenes“ für Öffentlichkeitsarbeit, die Selbstbeschränkungsregeln der Österreichischen Werbewirtschaft und die Internationalen Verhaltensregeln für die Werbepraxis - sind für zertifizierte Agenturen verpflichtend.

Verpflichtende internationale Standesregeln

Alle zertifizierten Werbeagenturen verpflichten sich freiwillig, keine unentgeltlichen Vorleistungen zu erbringen bzw. nicht an sogenannten „Gratis (wettbewerbs)präsentationen“ Teil zu nehmen.

Voraussetzung zur CAAA-Zertifizierung:

  1. Mindestens fünfjährige einschlägige Berufspraxis*)
    (Mitarbeit in leitender Funktion in einem gewerblichen Werbeunternehmen)
  2. Aufrechte Gewerbeberechtigung 'Werbeagentur' 
  3. Nachweis der fachlichen, betriebswirtschaftlich- organisatorischen und rechtlichen Kenntnisse
    a) Bei Gewerbe- Anmeldung vor dem 1. Juli 1997:
    abgelegte Befähigungsprüfung Werbeagentur oder Werbeberater und Werbungsvermittler
    b) Falls die Gewerbe-Anmeldung vor dem 1. Juli 1997 ohne Befähigungsprüfung erfolgt ist, sowie bei Gewerbeanmeldung ab 1. Juli 1997:
    * abgeschlossenes Studium der Betriebswirtschaft oder
    * abgeschlossenes Studium an der Wirtschaftsuniversität Wien oder
    * Fachlehrgang für Marktkommunikation an der Werbeakademie Wien oder
    * Universitätslehrgang für Werbung und Verkauf an der Wirtschaftsuniversität Wien oder
    * Fachhochschul-Studiengang für Kommunikationswirtschaft, Wien oder
    * Lehrgang Werbung und Marktkommunikation in den WIFIS oder
    * Anerkennung besonderer Eignung des Zertifizierungswerbers durch die Fachgruppe (lange Berufspraxis, Reputation u.ä.)
  4. Kenntnis und Anerkennung folgender Standesregeln:
    * Selbstbeschränkungskodex des Österreichischen Werberates
    * Internationale Ethische Richtlinien für Öffentlichkeitsarbeit (Code d'Athenes)
    * Richtlinien für Werbung der Internationalen Handelskammer
  5. Einhaltung des Prinzips der Entgeltlichkeit von Präsentationen
    *) Die Voraussetzungen 1, 3 und 4 sind vom Einzelunternehmer selbst zu erfüllen, bei Personen- und Kapitalgesellschaften auch vom gewerberechtlichen und/oder handelsrechtlichen Geschäftsführer.

Antragstellung und Information

Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation in der WK Burgenland

Gerald Rammesmayer
Fachgruppengeschäftsführer

A-7000 Eisenstadt, Robert-Graf-Platz 1
Stockwerk: 3, Zimmer: 315

Telefon: +43 (0)5 90 907 3720
Fax: +43 (0)5 90 907 3715
Email: gerald.rammesmayer@wkbgld.at